Auf ihrer Herbsttagung hat die Landessynode beschlossen, das Besondere Kirchgeld abzuschaffen.
Bild: mck/elkb
Landessynode
Besonderes Kirchgeld abgeschafft
Das Besondere Kirchgeld hat nichts zu tun mit dem allgemeinen Kirchgeld, das Kirchengemeinden für ihre ortskirchlichen Zwecke erheben. Es ist eine an die Landeskirche zu entrichtende Kirchensteuer. Sie betrifft Kirchenmitglieder, die über kein oder ein geringeres eigenes Einkommen verfügen und mit einem Ehepartner verheiratet sind, der keiner umlageerhebenden Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehört (sog.„glaubensverschiedene Ehe“), und auf ihren Antrag gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Das Besondere Kirchgeld durchbreche den Grundsatz der Individualbesteuerung, der in Bayern gelte, begründete Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner seine Gesetzesvorlage vor der Synode, denn es setze nicht nur bei den Einkünften des geringer verdienenden Ehepartners an, sondern beziehe auch das Einkommen des besser verdienenden Partners ein. Insgesamt etwa 30.000 Menschen sind in Bayern von dem Besonderen Kirchgeld betroffen.
Ursprünglich 2004 als „Schließen einer Lücke in der Steuergerechtigkeit“ eingeführt, erwecke die Steuer heute den Eindruck von Ungerechtigkeit. Dazu komme, dass in Bayern von den katholischen Diözesen kein Besonderes Kirchgeld erhoben werde.
"Erhebliche Akzeptanzprobleme"
Der jährliche Ertrag liege mit 13,4 Millionen Euro bei weniger als zwei Prozent des Gesamtkirchensteueraufkommens und stehe nicht im Verhältnis zu dem Imageschaden, den die ELKB dadurch erleide. Seit seiner Einführung habe diese Steuer „erhebliche, nicht zu behebende Akzeptanzprobleme“ verursacht.
Die Landessynode kam dem Antrag des Oberkirchenrats nach und fasste den Entschluss, das Besondere Kirchgeld rückwirkend zum 1. Januar 2018 abzuschaffen. Das hat zur Folge, dass bereits für das gesamte Veranlagungsjahr 2018 das Besondere Kirchgeld nicht mehr erhoben wird.
28.11.2018
ELKB