Kirchensteuerämter
Kompetente Information und Beratung
Für alle Kirchenmitglieder übernehmen die staatlichen Finanzämter die verwaltungsmäßige Erhebung der Kirchenlohnsteuer. Die Kirchenlohnsteuer wird dann an die drei kircheneigenen Steuerämter in Bayreuth, Nürnberg und Augsburg-München weitergereicht und dort verwaltet. Die kircheneigenen Steuerämter sind zudem für die Festsetzung und Erhebung der Kircheneinkommensteuer, der Kirchengrundsteuer, des besonderen Kirchgelds sowie der Kirchenkapitalerstragssteuer zuständig.
Diese kircheneigene Steuerverwaltung hat Vorteile. Sie kann gezielt auf Anfragen von Kirchenmitgliedern reagieren und ist dabei kostengünstig. In anderen Bundesländern behält der Staat für den Einzug der Kirchensteuern zwischen drei und vier Prozent des gesamten Kirchensteueraufkommens ein. In Bayern, wo nur die Kirchenlohnsteuer durch die Finanzämter verwaltet wird, beträgt die Gegenleistung lediglich zwei Prozent des Kirchenlohnsteueraufkommens.
Für allgemeine Fragen rund um die Kirchensteuer können Sie sich auch an die Fachabteilung im Landeskirchenamt wenden:
Landeskirchenamt der ELKB
Abteilung E - Gemeinden und Kirchensteuer
Katharina-von-Bora-Str. 7-13
80333 München
Tel. 0800 - 5595-559
E-Mail
19.02.2024
Andrea Seidel