Die finanzielle Unterstützung ihrer Mitglieder braucht jede Gemeinschaft – auch die Kirche.
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Planung: Erträge 2025
Wie sich die Kirche finanziert
Jede Gemeinschaft braucht die aktive und meist auch finanzielle Unterstützung ihrer Mitglieder – auch die Kirche. Nur so kann sie ihren vielfältigen Aufgaben im christlichen, sozialen und diakonischen Bereich nachkommen. Die Kirchensteuern machen den Hauptanteil der Einnahmen aus. Sie ermöglichen im Wesentlichen das umfassende und von Millionen Christen genutzte Angebot.
Der Staat gibt eine Reihe von Zuschüssen zu sozialen und kulturellen Einrichtungen, zu Personalkosten, Bildungsleistungen und Seelsorge in staatlichen Institutionen. Und er beteiligt sich an den Unterhaltungskosten für Kirchengebäude und Denkmalpflege. Weitere Einkünfte stammen aus Zinsen, Miet- und Pachteinnahmen sowie Spenden und Kollekten. Für den Haushalt 2025 rechnet die bayerische Landeskirche mit Erträgen in Höhe von 971,0 Millionen Euro.
Prognostizierte Einnahmen für das Jahr 2025
Die Kirchensteuern und das besondere Kirchgeld sind zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs der Kirche bestimmt. Das allgemeine Kirchgeld dagegen hilft den Gemeinden vor Ort und wird auch direkt von ihnen erhoben. Die Höhe der Kirchensteuer beträgt acht Prozent von der zu entrichtenden Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer.
Für gemeinsame Aufgaben von Staat und Kirche – etwa beim Religionsunterricht, in Kindergärten und Schulen in kirchlicher Trägerschaft, bei der Erwachsenenbildung und Denkmalpflege – erhält die Kirche vor allem von staatlichen Trägern unterschiedliche Personal- und Sachaufwendungen. Dazu gehören auch die so genannten Staatsleistungen, die historisch infolge umfangreicher Enteignungen kirchlicher Ländereien durch den Staat begründet sind.
Der Bereich umfasst Entgelte für kirchliche Dienstleistungen wie Unterkunft und Verpflegung in kirchlichen Tagungshäusern und Bildungsstätten, Teilnehmerbeiträge für Tagungen, Seminare und Freizeiten. Dazu kommen Verkaufserlöse für Bücher, Karten und gebrauchte Dienstwagen oder Kopierer sowie Rücklagenentnahmen für Personalverpflichtungen, Instandhaltungsmaßnahmen und die Übertragung von strategischen Investitionen.
Die Vermögensverwaltung investiert in Kapitalanlagen und Beteiligungen und sichert so bereits eingegangene Verpflichtungen, beispielsweise Pensionsverpflichtungen, ab.
Hier sind auch die Zahlungen der Rentenversicherung für kirchliche Mitarbeitende in öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnissen enthalten, beispielsweise für Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen und Diakone, Religionspädagoginnen und Religionspädagogen, sonstige Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte.
Nicht alle sinnvollen Aufgaben können mit Hilfe der Kirchensteuer unterstützt werden und sind in der Finanzierung daher auf Spenden angewiesen. Sammlungen, die wohl älteste Form der Hilfe von Christen untereinander, sind entweder zweckgebunden oder zur freien Verfügung. Spenden sind Einzelgaben und erfüllen einen gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck; sie dokumentieren zudem das Engagement eines Spenders oder einer Spenderin. Die hier ausgewiesene Summe beziffert ausschließlich Kollekten und Spenden zugunsten der Landeskirche.
27.11.2024
Andrea Seidel
Plan Jahresergebnis 2025 (in Millionen Euro):
Summe der Erträge: 971,0 Millionen Euro
Summe der Aufwendungen: -954,8 Millionen Euro
Jahresüberschuss: +16,2 Millionen Euro