Kirchengemeindeamtsleiter Klemm, Pfarrerin Heider und Kirchenpfleger Ernst im Gespräch über die Kirchenfinanzierung in der Gemeinde..
Bild: ELKB/Baumann
Gemeindefinanzen im Gespräch
Altarkerzen, Kopierpapier und Porto
Im Gespräch erläutern sie, wie die Kirchengemeinden mit ihrem Geld umgehen und welche Rolle die Kirchensteuer spielt.
Herr Ernst, an Sie als Kirchenpfleger gleich die erste Frage: Wie viel Geld erhält Ihre Gemeinde Maria Magdalena jährlich von der Landeskirche?
Ernst: Wir erhalten von der Landeskirche im Jahr 2015 58.712 Euro, das sind 27,90 Euro pro Gemeindeglied. Von diesem Betrag müssen wir aber 5% in den Solidarfonds des Dekanats abführen, so dass wir effektiv 55.776 Euro zur Verfügung haben.
Was müssen Sie davon bezahlen?
Ernst: Wir müssen davon Personal bezahlen von der Sekretärin bis zum Hausmeister, den Gebäudeunterhalt mit Heizung und Strom, Büro- und Baukosten.Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen den Posten, die sozusagen die Voraussetzungen schaffen und Ausgaben für das Gemeindeleben selbst wie Altarkerzen oder Kopierpapier. Das sind zwar lauter kleine Beträge, aber es summiert sich: Allein das Porto für unsere Geburtstagsbriefe beläuft sich auf mehr als 500 Euro jährlich.
Die kirchenleitenden Organe und die landeskirchliche Verwaltung müssen sich stets bewusst sein, dass sie in ihren Entscheidungen zur Verteilung und bei der Bewirtschaftung der Kirchensteuern nicht nur der landeskirchlichen Ebene, sondern stellvertretend und treuhänderisch auch den Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken verpflichtet sind.
Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner, Leiter der Abteilung "Gemeinde" im Landeskirchenamt
Und was muss die Gemeinde nicht aus diesem Topf bezahlen?
Heider: Mein Pfarrergehalt kommt im Haushalt der Gemeinde nicht vor, denn ich werde direkt von der Landeskirche bezahlt. Auch die beiden Kitas unserer Gemeinde haben einen eigenen Haushalt.
Klemm: Außerdem gibt es bei großen Baumaßnahmen zusätzliche Mittel von der Landeskirche, die meist ein Drittel der Baukosten übernimmt. Bei der Renovierung von Pfarrhäusern übernimmt die Landeskirche die Ausgaben, die die Pflichtrücklage der Kirchengemeinde übersteigen, in der Regel sind das maximal 200.000 Euro. Dafür muss das Bauvorhaben aber als erstes von der Landeskirche geprüft und genehmigt werden.
Ernst: Das heißt umgekehrt, dass wir in unserem eigenen Haushalt immer auch Rücklagen bilden müssen, denn die Landeskirche gibt eben nur einen Zuschuss.
Wer entscheidet, wofür das Geld ausgegeben wird?
Heider: Das entscheidet der Kirchenvorstand, der von den Gemeindegliedern gewählt worden ist. Mir ist ganz wichtig zu sagen, dass also das Kirchenvolk entscheidet. Jede Sitzung ist öffentlich und auch Haushaltsplan und Jahresrechnung können selbstverständlich eingesehen werden.
Klemm: In der Praxis ist es so, dass der Kirchenvorstand im Haushaltsplan den Finanzrahmen festlegt, in dem sich der Pfarrer bewegen kann. Oft kann auch ein Arbeitsbereich wie die Gemeindejugend selbst entscheiden, wie er die Haushaltsmittel einsetzt. Zweckgebundene Spenden z.B. für die Seniorenarbeit oder ein neues Parament müssen genau für den genannten Zweck ausgegeben werden. Darauf achten wir in der Kirchenverwaltung. Grundsätzlich gilt das Vier-Augen-Prinzip, d.h. die Jugendleiterin zeichnet z.B. eine Rechnung als „sachlich und rechnerisch richtig“ ab und der Pfarrer weist dann die Zahlung an.
Auch ein Kirchenvorstand kann ja mal falsche Entscheidungen treffen. Wie wird sichergestellt, dass die Haushaltsmittel nicht für unsinnige Projekte ausgegeben werden?
Klemm: Alle 3 bis 4 Jahre kommt ein Rechnungsprüfer und kontrolliert die Jahresrechnungen jeder Gemeinde und damit, ob die Kirchensteuern wirtschaftlich und sparsam verwendet werden.
Heider: Ich finde es gut, dass die Rechnungsprüfer da wirklich genau hinschauen, damit sich die Kirchenmitglieder darauf verlassen können, dass die Finanzen in Ordnung sind. Allerdings kostet eine ordentliche Verwaltung auch Geld, das wollen manche nicht einsehen. Zusätzlich ist mir als Pfarrerin unser Kirchenpfleger eine große Hilfe. Herr Ernst sagt mir rundheraus, wenn meine Ideen, nicht bezahlbar sind. Die Kirchenpfleger leisten ganz viel ehrenamtliche Arbeit, die oft zu wenig wahrgenommen wird.
Klemm: Auch für uns als Kirchenverwaltung ist der Kirchenpfleger der Gemeinde, der erste Ansprechpartner vor Ort. Er oder sie übernimmt auch die Kassenprüfung im Pfarramt oder auch in der gemeindeeigenen Kita. Das ist nicht immer eine dankbare Rolle.
Zuweisungen an die Gemeinden
Mit Abstand am meisten investiert die Kirche in ihre traditionellen Aufgaben in den Gemeinden vor Ort. Gottesdienste, kirchenmusikalische Angebote, Jugend-, Frauen-, Senioren- und Familienarbeit. Dazu gehören auch Beratung und Seelsorge, bei denen qualifizierte Hilfe und Unterstützung in besonderen Lebenslagen angeboten werden. Kirche ist zudem in beruflichen Kontexten unterwegs und steht Arbeitnehmern ebenso wie Unternehmern beratend zur Seite. Im Jahr 2015 waren es mehr als 444 Millionen Euro, also rund 65 Prozent des Gesamthaushalts, die als Schlüsselzuweisungen aus dem landeskirchlichen Haushalt an die Gemeinden überwiesen wurden.
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Wenn größere Aufträge anstehen, wie werden diese vergeben?
Ernst: Bauaufträge von mehr als 5.000 Euro müssen ausgeschrieben werden. Auch bei größeren Anschaffungen holen wir drei Vergleichsangebote ein. Da gelten für uns als Kirchengemeinde ähnliche Vorgaben wie bei kommunalen und staatlichen Stellen.
Und wer kontrolliert die ordnungsgemäße Abwicklung?
Ernst: Der Kirchenvorstand wählt einen Finanzausschuss, der die Vorprüfung der Jahresrechnung übernimmt und auch den Entwurf des Haushalts berät, bevor er im Kirchenvorstand besprochen und beschlossen wird.
Heider: Im Finanzausschuss sitzen wir regelmäßig einen ganzen Abend zusammen und brüten über den Zahlen. Wenn wir etwas nicht nachvollziehen können, formulieren wir unsere Fragen in einem Brief an das Kirchengemeindeamt.
Was passiert, wenn die landeskirchlichen Schlüsselzuweisungen nicht reichen?
Heider: Das Geld reicht ja jetzt schon nicht. In unserem Haushalt sind 14.000 Euro an Spenden und 3.000 Euro an Kollekten fest eingeplant nur für die laufenden Ausgaben. Das müssen wir selbst einwerben, damit wir überhaupt einen ausgeglichenen Haushalt hinbekommen.
Wir müssen uns schon anstrengen und mit Phantasie und kreativen Ideen Menschen überzeugen von unserer Arbeit. Da gibt es Kirchenkekse und ein Kochbuch der Kita, einen Adventsmarkt und Spendenaufrufe oder Sponsoren für den Gemeindebrief.
Edwin Ernst über Spenden und Spendenwerbung für Projekte, die nicht über den gemeindlichen Haushalt finanziert werden können.
Ernst: Wir müssen uns schon anstrengen und mit Phantasie und kreativen Ideen Menschen überzeugen von unserer Arbeit. Da gibt es Kirchenkekse und ein Kochbuch der Kita, einen Adventsmarkt und Spendenaufrufe oder Sponsoren für den Gemeindebrief.
Klemm: An dieser Stelle kommt auch der Solidarfonds des Dekanats wieder ins Spiel, der wichtige Projekte in den Gemeinden mitfinanziert. Mal wird die eine, mal die andere Gemeinde unterstützt.
Heider: Genau. Das ist das Geld, mit dem wir uns wichtige Dinge leisten können, die im normalen Haushalt nicht zu finanzieren sind.
Klemm: Da sind vor allem größere Baumaßnahmen zu nennen, die Anschubfinanzierung von kirchengemeindlichen Projekten z.B. in der Jugendarbeit oder Palliativseelsorge, aber auch in der Asyl- und Flüchtlingsarbeit. Solche Vorhaben können wir aus dem Solidarfonds unterstützen.
Heider: In unserer neuen Kirche fehlen noch die Glocken. Wir haben beschlossen, dass wir zunächst zwei Läuteglocken für Maria Magdalena anschaffen und dann eine Orgel.
Ernst: Ein weiterer Baustein in der Gemeindefinanzierung ist das Kirchgeld, das hier in Fürth die Gesamtkirchengemeinde zentral erhebt. Es wird für stadtweiteweite Aufgaben und Gemeindeprojekte verwendet.
Einige Zeitgenossen halten die Kirchensteuer für ein Relikt des 19. Jahrhunderts. Welche Konsequenzen hätte es für die Gemeinden und die Kirche insgesamt, wenn die Kirchensteuer abgeschafft würde?
Heider: Wenn es keine Kirchensteuer gäbe, hätten wir eine ganz andere Kirche. Vielleicht würde die Pfarrerin wieder mit Speck und Eiern bezahlt wie vor 300 Jahren.
Klemm: Ich hätte Sorge, dass die Kirche abhängig würde von Spendern und Sponsoren, die dann bestimmen, welche Projekte sie unterstützen und welche nicht. Die Kirchensteuer garantiert ein Stück Freiheit für die Kirche.
Ernst: Und sie macht das, was in den Gemeinden passiert planbar, weil wir ungefähr wissen, was wir jährlich erwarten können. Noch ein anderer Punkt: Kitas in kirchlicher Trägerschaft oder soziale Projekte wie „Geh-hin“ in Fürth Heilig-Geist müssten ohne Kirchensteuer dicht gemacht werden.
Klemm: Richtig. Unsere Kita-Gebühren liegen derzeit unter denen von freien Trägern. Als Kirche schießen wir jährlich etwa 1.700 Euro pro Kind für den Betrieb der Kitas zu, das wäre ohne Kirchensteuer nicht möglich.
Heider: Lassen Sie mich noch ein anderes Beispiel nennen. Als Pfarrerin habe ich Zusatzqualifikationen in Coaching und Supervision. Da kann ich Menschen, die meinen Rat suchen, sehr kompetent helfen – ähnlich wie ein Therapeut. Der nimmt vielleicht 110 Euro pro Beratungsstunde. Meine Unterstützung ist dagegen kostenlos. Auch das ist nur möglich, weil über die Kirchensteuer, die Grundfinanzierung gesichert ist.
Protokoll: Ute Baumann
24.02.2016
Baumann/ELKB